Die Lage in einem Satz
Die Bundesregierung hat am 29. Juli 2026 den Entwurf für ein neues EEG beschlossen. Er beendet die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen ab 2027. Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, gilt Bestandsschutz. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht, Bundestag und Bundesrat beraten es gerade. Die EU-Genehmigung für das aktuelle EEG läuft bis zum 31. Dezember 2026.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Ihre Anlage bis Ende 2026 in Betrieb geht, bekommen Sie die aktuelle Einspeisevergütung für 20 Jahre gesichert. Stand heute sind das 7,8 Cent je Kilowattstunde, die Sie ins Netz einspeisen. Das ist kein großer Betrag, aber er wirkt 20 Jahre lang auf die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage.
Wenn Ihre Anlage später in Betrieb geht, ist offen, ob und wie Überschussstrom vergütet wird. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf gibt es statt 20 Jahren fester Vergütung nur noch eine befristete Übergangszahlung, danach wird der Überschuss über einen Direktvermarkter verkauft. Zusätzlich im Gespräch ist ein Baukostenzuschuss, also eine Beteiligung an den Kosten des Netzausbaus bei der Inbetriebnahme. Damit rückt der Eigenverbrauch noch stärker in den Mittelpunkt: Entscheidend ist, wie viel Solarstrom Sie selbst nutzen, nicht wie viel Sie einspeisen.
Was der Gesetzentwurf konkret vorsieht
Die Zahlen stammen aus dem Regierungsentwurf (Bundestags-Drucksache 21/7867). Sie können sich im weiteren Verfahren noch ändern.
- Übergangszahlung statt Einspeisevergütung. Neue kleine Anlagen bekommen für eingespeisten Strom noch höchstens 36 Monate lang eine feste Zahlung. Sie beträgt 5,2 Cent je Kilowattstunde bei Inbetriebnahme bis 31. Juli 2027 und sinkt danach alle sechs Monate um 1 Prozent.
- Wer die Übergangszahlung bekommt, hängt vom Jahr der Inbetriebnahme ab. Die Grenze sinkt Jahr für Jahr, siehe Tabelle unten.
- Danach Direktvermarktung. Nach der Übergangszeit verkauft ein Direktvermarkter Ihren Überschussstrom an der Strombörse. Was Sie dafür bekommen, hängt vom Marktpreis und vom Vertrag ab.
- Direktvermarktungsbonus. Anlagen unter 25 kWp bekommen in der Direktvermarktung zusätzlich 1,5 Cent je eingespeister Kilowattstunde, höchstens 48 Monate lang.
- Einspeisegrenze 50 Prozent. Neue Dachanlagen unter 100 kWp dürfen dauerhaft höchstens die Hälfte ihrer Leistung ins Netz einspeisen. Bei 10 kWp sind das 5 kW. Was darüber liegt, nutzen Sie selbst oder laden es in den Speicher. Ausgenommen sind nur Balkonkraftwerke bis 2 kW.
- Notbremse für kleine Anlagen. Funktioniert die Direktvermarktung für kleine Anlagen noch nicht praxistauglich, kann die Bundesnetzagentur die Übergangszahlung für Anlagen unter 25 kWp verlängern, längstens bis Ende 2032.
| Inbetriebnahme | Anspruch auf Übergangszahlung |
|---|---|
| 2027 | Anlagen unter 50 kWp |
| 2028 | Anlagen unter 25 kWp |
| 2029 und 2030 | Anlagen unter 7 kWp |
| ab 2031 | keine Übergangszahlung mehr |
Stand des Verfahrens (20. Oktober 2026): Der Bundestag hat den Entwurf am 24. September in erster Lesung beraten, am 5. Oktober fand die Anhörung im Wirtschaftsausschuss statt. Der Bundesrat fordert Änderungen, unter anderem die Streichung der dauerhaften 50-Prozent-Grenze und eine längere Übergangszahlung für kleine Anlagen. Die Bundesregierung hält bisher am Aus der Einspeisevergütung fest. Verabschiedet werden kann das Gesetz frühestens Anfang November, danach muss die EU-Kommission zustimmen. Geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald das Gesetz beschlossen ist.
Was ohne Einspeisevergütung passiert: eine Rechnung
Am Infoabend im April hat unser Berater Sven Ballmann eine Anlage mit 10 kWp und 10 kWh Speicher durchgerechnet, bei 32 Cent Strompreis und 7,8 Cent Einspeisevergütung. Die Tabelle zeigt, wie sich die Amortisation je nach Verbrauch verändert:
| Jahresverbrauch | Amortisation mit Einspeisevergütung | Amortisation ohne Einspeisevergütung |
|---|---|---|
| 2.000 kWh | 10 Jahre | über 20 Jahre |
| 4.000 kWh | 8 Jahre | 12 Jahre |
| 6.000 kWh | 7 Jahre | 9 Jahre |
| 8.000 kWh | 6 Jahre | 7 Jahre |
| 10.000 kWh | 5 Jahre | 6 Jahre |
Die Lehre daraus: Je mehr Strom Sie selbst verbrauchen, desto weniger spielt die Einspeisevergütung eine Rolle. Bei 10.000 kWh im Jahr, etwa mit E-Auto und Wärmepumpe, macht sie noch ein Jahr Unterschied. Bei 2.000 kWh entscheidet sie darüber, ob sich die Anlage überhaupt rechnet.
Deshalb ganz wichtig: Planen Sie mit dem Verbrauch von morgen, nicht nur mit dem von heute. In vielen Haushalten kommen in den nächsten Jahren neue Verbraucher dazu: E-Auto, Wärmepumpe, Warmwasser-Wärmepumpe oder Klimaanlage. Wer heute 4.000 kWh im Jahr verbraucht, liegt mit E-Auto und Wärmepumpe schnell bei rund 11.000 kWh. Damit rutscht die Anlage in der Tabelle nach unten, dorthin, wo die Einspeisevergütung kaum noch eine Rolle spielt.
Wie wir 2027 planen werden
Ohne Vergütung für Überschuss darf eine Anlage nicht mehr „so groß wie das Dach" gebaut werden, sondern so groß, wie Ihr Verbrauch es trägt. Das heißt:
- Verbrauch zuerst. Wir rechnen mit Ihrem tatsächlichen Jahresverbrauch und mit dem, was in den nächsten Jahren dazukommt: E-Auto rund 2.500 kWh, Wärmepumpe rund 4.500 kWh, dazu Warmwasser-Wärmepumpe oder Klimaanlage.
- Speicher wird wichtiger. Jede Kilowattstunde, die Sie abends aus dem Speicher nutzen, ersetzt Netzstrom zu 32 Cent. Eingespeist wäre sie künftig wenig oder nichts wert.
- Eigenverbrauch steuern. Wallbox, Heizstab und Wärmepumpe laden dann, wenn die Sonne scheint. Das übernimmt das Energiemanagement.
Warum 2027 trotzdem ein gutes Jahr für Ihre Anlage ist
Die Anlagenpreise sind auf einem historischen Tiefpunkt. Ein kWp Photovoltaik kostete 2006 rund 5.500 Euro, 2016 rund 2.000 Euro, 2026 rund 1.050 Euro. Speicher sind im selben Zeitraum von 1.800 auf 300 Euro je kWh gefallen. Gleichzeitig ist die Technik besser geworden: Module und Wechselrichter arbeiten effizienter, die Herstellergarantien auf die Hardware laufen länger und die Sicherheitstechnik ist deutlich besser als noch vor wenigen Jahren. Wer 2027 baut, bekommt diese Preise und eine Anlage, die von Anfang an auf den eigenen Verbrauch ausgelegt ist. Die Einspeisevergütung war für die Wirtschaftlichkeit ohnehin nur ein kleiner Baustein, wie die Rechnung oben zeigt.
Häufige Fragen
Nein. Für Anlagen, die bereits in Betrieb sind, gilt Bestandsschutz. Die zugesagte Vergütung läuft 20 Jahre weiter.
Ja, wenn Sie genug Strom selbst verbrauchen. Ab etwa 4.000 kWh im Jahr liegt die Amortisation bei 12 Jahren, ab 6.000 kWh bei 9 Jahren. Die Anlage muss dafür zu Ihrem heutigen und künftigen Verbrauch passen, etwa mit E-Auto, Wärmepumpe oder Klimaanlage.
Nach dem aktuellen Entwurf erst eine Übergangszahlung von 5,2 Cent je Kilowattstunde für höchstens 36 Monate, 2027 für Anlagen unter 50 kWp. Danach verkauft ein Direktvermarkter den Überschuss, Anlagen unter 25 kWp erhalten dabei bis zu 48 Monate einen Bonus von 1,5 Cent je Kilowattstunde. Eingespeist werden dürfen dauerhaft höchstens 50 Prozent der Anlagenleistung. Beschlossen ist das noch nicht.
Ein diskutierter Beitrag zu den Netzausbaukosten, der bei der Inbetriebnahme neuer Anlagen fällig werden könnte. Ob und in welcher Höhe er kommt, ist nicht entschieden.
Die Inbetriebnahme der Anlage, nicht der Auftrag. Entscheidend ist das Datum, an dem die Anlage ans Netz geht. Wir planen Ihre Anlage so, dass sie sich über den Eigenverbrauch rechnet.
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