Überlegt man sich eine PV Anlage zu kaufen, muss sie vorher geplant werden. Bei dieser Planung stellt sich die Frage, wie bzw. was man mit dem erzeugten Strom machen möchte. Soll er gänzlich selbst genutzt werden? Möchte man den Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen? Oder möchte man den Strom an der Strombörse handeln?
Der Grund für den Kauf der PV Anlage ist immer der hohe Strompreis. Die Anlage erzeugt kostenlos Strom und man kann so viel verbrauchen, wie man möchte, ohne ein schlechtes Gewissen wegen der Stromrechnung zu haben. Ein Batteriespeicher speichert den Strom und er steht danach zur Verfügung, wenn er gebraucht wird. Wird der erzeugte Strom nur selbst genutzt, ist eine Null Einspeisung PV Anlage die beste Wahl. Was ist aber eine Null Einspeisung PV Anlage? Die Erklärung und wichtige Details im folgenden Beitrag.
Null Einspeisung PV Anlage – was ist das?
Bei einer Null Einspeisung PV Anlage handelt es sich um eine ganz normale PV Anlage. Es erfolgt keine Einspeisung von überschüssigem Strom in das Stromnetz. Der Überschüssige Strom muss gespeichert werden und kann nicht wie in anderen Fällen in das öffentliche Stromnetz abgegeben werden.
Darum ist es unbedingt notwendig, einen Batteriespeicher in das PV Anlagen System zu integrieren. Aber Achtung! Im Gegensatz zu einer Inselanlage, die mit dem öffentlichen Stromnetz keine Verbindung hat, ist die Null Einspeisung PV Anlage mit dem Stromnetz verbunden.
Mit der Null Einspeisung PV Anlage kann man aber ganz normal aus dem öffentlichen Stromnetz Strom erhalten. Durch die Verbindung mit dem öffentlichen Stromnetz hat man immer Strom, wenn man ihn benötigt.
Ist eine Null Einspeisung PV Anlage rechtlich erlaubt?
Von gesetzlicher Seite ist eine Null Einspeisung PV Anlage legal und kann zu jeder Zeit installiert werden. Das Einzige, auf das geachtet werden muss, ist, dass bei der Installation die Möglichkeit zum Einspeisen des Solarstroms durch eine technische Barriere verhindert wird. Der Strombezug aus dem öffentlichen Stromnetz muss jedoch einwandfrei möglich bleiben.
Der Anschluss an das öffentliche Stromnetz muss durch einen Fachmann erledigt werden. Nachdem er seine Aufgabe erledigt hat, stellt er eine Bestätigung aus. Mit der Bestätigung wird bestätigt, dass kein Strom in das öffentliche Stromnetz abgegeben werden kann. Die Bestätigung wird anschließend an den Betreiber des Stromnetzes übergeben.
Hinweis: Betreibt man eine Null Einspeisung PV Anlage, kann man zu jeder Zeit seine Einstellung ändern und überschüssigen Solarstrom zum Teil oder Voll in das Stromnetz einspeisen. Bevor die Einspeisung erfolgt, muss aber der Netzbetreiber um die Freigabe gebeten werden. Außerdem muss die PV Anlage selbst auf die in der Zukunft durchgeführte Stromeinspeisung vorbereitet werden.
Die Anmeldung der Null Einspeisung PV Anlage
Jede PV Anlage muss angemeldet werden. Egal ob sie an das Stromnetz angeschlossen ist oder nicht. Daraus folgt, dass auch die Null Einspeisung PV Anlage bei der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber gemeldet werden muss.
Wird die Anmeldung nicht durchgeführt, ist mit einer Strafe zu rechnen. Eine Finanzamt-Meldung ist nicht notwendig.
Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
Der Gesetzgeber sagt, dass jede PV Anlage bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister zu registrieren ist. Das gilt für Anlagen mit und ohne Verbindung mit dem öffentlichen Stromnetz. Die Pflicht zur Anmeldung besteht auch für einen Batteriespeicher. Erfolgt nach der Anmeldung an der PV Anlage oder des Batteriespeichers eine Veränderung, ist sie sofort zu melden.
Achtung: Die Anmeldefrist der Bundesnetzagentur ist genau ein Monat ab dem Zeitpunkt, an dem die Anlage in Betrieb genommen wird. Nur ein Tag zu spät und es kann ein Bußgeld fällig werden.
Die Anmeldung und Freigabe vom Netzbetreiber
Die Null Einspeisung PV Anlage muss durch ihre Verbindung mit dem Stromnetz beim Netzbetreiber angemeldet werden. Die Anmeldung wird am besten schon vor Beginn der Installationsarbeiten gemeldet.
Der Netzbetreiber prüft nach der Anmeldung, ob das Netz die Anlage verträgt. Für Anlagen bis 30 kW hat er dafür seit 2025 höchstens einen Monat Zeit, für größere Anlagen acht Wochen (§ 8 EEG). Nach der Netzprüfung trifft der Netzbetreiber seine Entscheidung. Er erteilt eine Freigabe oder nicht.
Nach der endgültigen Installation der Null Einspeisung PV Anlage ist der Netzbetreiber für den Anschluss an das Stromnetz zuständig. Die Inbetriebnahme der Anlage wird gleichzeitig mit der Verbindung mit dem Stromnetz durchgeführt. Weil kein Strom in das öffentliche Stromnetz abgegeben wird, muss keine weitere Meldung beim Netzbetreiber gemacht werden.
Gibt es für eine Null Einspeisung PV Anlage eine Fördermöglichkeit?
Auch für eine Null Einspeisung PV Anlage gilt der Nullsteuersatz: Für Anlagen bis 30 kWp auf oder an Wohngebäuden fällt beim Kauf und bei der Installation keine Mehrwertsteuer an. Das gilt auch für den Batteriespeicher. Beim KfW-Kredit sieht es anders aus: Privatpersonen können das KfW-Programm 270 (Erneuerbare Energien Standard) nur nutzen, wenn sie einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen oder verkaufen. Eine reine Null Einspeisung PV Anlage fällt damit heraus. Wer den Kredit nutzen möchte, plant besser eine Anlage mit Teileinspeisung.
Beachtenswertes bei der Null Einspeisung PV Anlage
Bei der Null Einspeisung PV Anlage ist es wichtig, dass ein intelligenter Wechselrichter genutzt wird. Der Wechselrichter überwacht die Anlage und regelt die Stromzufuhr in das Haushaltsstromnetz. Außerdem sorgt er dafür, dass überschüssiger Strom im Speicher landet, wenn im Haus gerade wenig oder nichts verbraucht wird. Ist der Batteriespeicher voll und wird kein Strom gebraucht, regelt er die Anlage herunter. Die Module erzeugen dann nur so viel Strom, wie gerade verbraucht wird, und es fließt nichts ins öffentliche Netz.
Durch einen Batteriespeicher kann man sehr einfach den Eigenbedarf für den Solarstrom erhöhen. Abends, nachts oder bei schlechtem Wetter nutzen Sie den gespeicherten Strom und kaufen entsprechend weniger teuren Netzstrom zu. Ein moderner Wechselrichter regelt auch das Laden eines Batteriespeichers.
Hinweis: Die Größe des Speichers sollte zu Ihrem Verbrauch passen, nicht nur zur Größe der PV-Anlage. Als grobe Faustregel gilt etwa 1 kWh Speicherkapazität je 1.000 kWh Jahresverbrauch. Bei einer Null Einspeisung kann ein etwas größerer Speicher sinnvoll sein, weil Überschüsse sonst verloren gehen. Ein Speicher, der deutlich größer ist als Ihr Verbrauch am Abend und in der Nacht, wird aber selten ganz entladen und rechnet sich schlechter. Die passende Größe legen wir bei der Planung anhand Ihrer Verbrauchsdaten fest.
Ein Energiemanagementsystem ist bei einer Null Einspeisung PV Anlage sehr empfehlenswert. Das Managementsystem kann die Anlage effizient steuern. Es ist mit dem Wechselrichter verbunden und kann dadurch die Erzeugung von Solarstrom regulieren. So ist sichergestellt, dass kein Strom ins öffentliche Netz fließt, wie mit dem Netzbetreiber vereinbart. Gleichzeitig kann es Verbraucher wie Wärmepumpe, Warmwasserbereitung oder Wallbox gezielt einschalten, sobald Überschuss da ist. So wird weniger Solarstrom abgeregelt und mehr davon selbst genutzt.
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